Allgemeine Verkaufsbedingungen der Skyver GmbH

1. Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Verbraucher (im Folgenden „Kunde“) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
  2. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, Lieferungen und sonstiger Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, die Skyver GmbH (im Folgenden: „Skyver GmbH“ oder „wir“) mit dem Kunden schließen oder erbringen, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird. Sie gelten sowohl für Rahmen- als auch für Einzelverträge in der zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Unter den gleichen Voraussetzungen steht uns anstelle des Rücktritts das Recht zu, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dabei sind Abweichungen im Rahmen handelsüblicher Qualitätstoleranzen grundsätzlich zumutbar.

3. Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung von uns dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2. (2) annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

4. Preise und Zahlung

  1. Es gilt der zwischen den Parteien vereinbarte Preis.
  2. Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung- und Versendung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferzeit

  1. Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von uns als vereinbart.
  2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsschluses und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Bei später erteilten Zusatz-, erweiterungsaufträgen oder Auftragsänderungen verlängern sich die Fristen entsprechend.
  3. Unvorhergesehene, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von uns liegende und von uns nicht zu vertretene Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintrtt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet.
  4. Verzögern sich unsere Lieferungen, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden (zB Lagerkosten), einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Wir sind auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  6. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit ein begründeter Anlass dazu besteht.

7. Gefahrübergang bei Versendung

  1. Die Gefahr des zusfälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei Versendung mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

8. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme

  1. Der Liefergegenstand weist bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit auf. Die vereinbarte Beschaffenheit bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes. Wir behalten uns produktionstechnisch bedingte Änderungen sowie geringfügige Modellabweichungen vor, die die Funktionalität des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen. Wir übernehmen bei nach konkreten Anweisungen oder Angaben des Kunden gefertigten Liefergegenständen keinerlei Haftung, insbesondere für Mängel oder Schäden, für die Eignung zu dem geplanten Gebrauchszweck oder die Richtigkeit der betreffenden Anweisung des Kunden. Ziffer 10 der Verkaufsbedingungen bleibt unberührt.
  2. Für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernehmen wir in keinem Fall eine Garantie im Rechtssinne.
  3. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen dem Kunden von uns überlassenem Informationsmaterial sind keinesfalls Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder eine Beschaffenheitsangabe.
  4. Soweit die Parteien im Einzelfall entgegen Ziffern 8.2 und 8.3 eine Garantie vereinbaren wollen, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor („Vorbehaltsprodukte“).
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
  3. Eine Veräußerung, Verpfändung oder sonstige unser Eigentum gefährdende Verfügung über die Vorbehaltsprodukte ist dem Besteller nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.
  4. Übersteigt der realisierbare Wert der Vorbehaltsprodukte unsere zu sichernde Forderung um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
  5. Erbringt der Kunde eine fällige Leistung, wie beispielsweise die Zahlung, uns gegenüber nicht, so können wir. nach Ablauf einer angemessenen Frist, soweit diese nicht nach §323 Abs. 2 BGB entbehrlich ist, unbeschadet sonstiger Rechte vom Vertrag zurücktreten, die Vorbehaltsprodukte zurücknehmen und sie zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde uns oder unseren Beauftragten sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangen wir die Herausgabe aufgrund dieser Bestimmung, so gilt dies als Rücktritt vom Vertrag.
  6. Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelungen in dieser Ziffer 9 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Kunde alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern,uns den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns abzutreten.

10. Mängelhaftung und Mängelrüge

  1. Im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes hat der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Liefergegenstandes oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  2. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 2 Monaten ab Übergabe des Liefergegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von Skyver GmbH. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden. Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Übergabe der Ware. Dies gilt nicht, sofern der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Ziffer 10(2)).

11. Haftung

  1. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  2. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften in diesem Fall jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
  5. Die deutsche Sprachversion dieser Verkaufsbedingungen ist in jeder Hinsicht maßgebend und rechtlich verbindlich und geht im Falle von Widersprüchen vor.


Skyver GmbH
Geschäftsführer: Christian Schmautz und Markus Leitner
Herzogstandstr.1
82377 Penzberg

Tel.: +49 (0) 8856 93 63 58
Fax: +49 (0) 8856 93 63 59
Mobil: +49 (0) 172 13 57 286
schmautz[at]mountainskyver.com
www.mountainskyver.com

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